Alle bisherigen Literaturstimmen gehen davon aus, dass der seit 1. 1. 2019 wirksame neue Absetzbetrag für Unterhaltslasten ("Familienbonus Plus") das Erfordernis zur Anrechnung der Familienbeihilfe auf den Kindesunterhalt vermindert und deshalb zu einer Unterhaltserhöhung führt (zB Kolmasch, Die Anrechnung der Familienbeihilfe auf den Kindesunterhalt ab 2019, Zak 2018/627, 324). Hingegen tendiert der Autor zu der Auffassung, dass die aus dem Absetzbetrag resultierende Steuerersparnis weder die Unterhaltsbemessungsgrundlage erhöhen noch das Anrechnungserfordernis vermindern, also zur Gänze dem Unterhaltspflichtigen verbleiben sollte. Begründet wird dies mit dem Schweigen des Gesetzgebers, das nicht anders zu deuten sei. Ausgeklammert bleibt dabei der Zweck der Familienbeihilfenanrechnung, die gerade jene Steuerentlastung mittelbar herbeiführen sollte, die nun bereits unmittelbar im Steuerrecht selbst erfolgt.