JN: § 19 Z 2
Dass ein Mitglied des Richtersenats als Lehrbeauftragter an einem Institut der beklagten Universität tätig ist, begründet den objektiven Anschein der Befangenheit.
OGH 21. 10. 2019, 2 Nc 37/19t
JN: § 19 Z 2
Dass ein Mitglied des Richtersenats als Lehrbeauftragter an einem Institut der beklagten Universität tätig ist, begründet den objektiven Anschein der Befangenheit.
OGH 21. 10. 2019, 2 Nc 37/19t