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Befangenheit wegen Tätigkeit als Lehrbeauftragter

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/820Zak 2019, 444 Heft 22 v. 18.12.2019

JN: § 19 Z 2

Dass ein Mitglied des Richtersenats als Lehrbeauftragter an einem Institut der beklagten Universität tätig ist, begründet den objektiven Anschein der Befangenheit.

OGH 21. 10. 2019, 2 Nc 37/19t

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