WGG: § 19 Abs 1
Gem § 19 Abs 1 WGG gilt die Betriebskostenabrechnung als endgültig geprüft und anerkannt, wenn dagegen nicht innerhalb der Präklusivfrist von sechs Monaten ab Auflage begründete Einwendungen erhoben werden.
WGG: § 19 Abs 1
Gem § 19 Abs 1 WGG gilt die Betriebskostenabrechnung als endgültig geprüft und anerkannt, wenn dagegen nicht innerhalb der Präklusivfrist von sechs Monaten ab Auflage begründete Einwendungen erhoben werden.