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Wohnungsgemeinnützigkeit - begründete Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/814Zak 2019, 442 Heft 22 v. 18.12.2019

WGG: § 19 Abs 1

Gem § 19 Abs 1 WGG gilt die Betriebskostenabrechnung als endgültig geprüft und anerkannt, wenn dagegen nicht innerhalb der Präklusivfrist von sechs Monaten ab Auflage begründete Einwendungen erhoben werden.

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