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Kein Notweg über eingefriedeten Hausgarten

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/803Zak 2019, 438 Heft 22 v. 18.12.2019

NWG: § 4 Abs 3

Durch einen eingefriedeten Hausgarten darf ein Notwegerecht gem § 4 Abs 3 NWG nicht begründet werden. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten kann diese Regelung auch einem Notwegerecht entgegenstehen, das lediglich den Randbereich des Hausgartens betrifft (hier: angestrebte Verbreiterung der angrenzenden Weganlage).

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