Aufgrund der Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze mit 1. 1. 2020 (siehe Zak 2019/795, 435) ändern sich auch die in den folgenden Tabellen angegebenen unterhaltsrechtlichen (Orientierungs-)Werte. Näher erläutert sind die dargestellten Werte in Zak 2008/39, 26. Zu den Regelbedarfssätzen für 2019/2020 siehe Zak 2019/486, 271.