vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ersatz des Pensionsschadens im Rahmen des Schadenersatzes für entgangenen Unterhalt

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/772Zak 2019, 421 Heft 21 v. 4.12.2019

ABGB: § 1327

ASVG: § 332

Der Ersatzanspruch des Ehegatten für entgangenen Unterhalt nach § 1327 ABGB ist grundsätzlich mit der fiktiven Dauer der Unterhaltspflicht beschränkt und endet daher spätestens in jenem Zeitpunkt, in dem der Getötete auch ohne das schädigende Ereignis verstorben wäre.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte