WEG: § 3 Abs 1 Z 1, § 17 Abs 1
ABGB: § 863
Eine Benützungsvereinbarung, die vor Einführung des Schriftformgebots für Benützungsregelungen durch das WEG 2002 konkludent zustande gekommen ist, kann noch immer wirksam sein.
WEG: § 3 Abs 1 Z 1, § 17 Abs 1
ABGB: § 863
Eine Benützungsvereinbarung, die vor Einführung des Schriftformgebots für Benützungsregelungen durch das WEG 2002 konkludent zustande gekommen ist, kann noch immer wirksam sein.