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Wirksamkeit einer konkludent zustande gekommenen Benützungsregelung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/769Zak 2019, 420 Heft 21 v. 4.12.2019

WEG: § 3 Abs 1 Z 1, § 17 Abs 1

ABGB: § 863

Eine Benützungsvereinbarung, die vor Einführung des Schriftformgebots für Benützungsregelungen durch das WEG 2002 konkludent zustande gekommen ist, kann noch immer wirksam sein.

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