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GesbR - Geltendmachung von Kontrollrechten im Liquidationsstadium

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/766Zak 2019, 419 Heft 21 v. 4.12.2019

ABGB: § 1216a, § 1503 Abs 5

JN: § 1

Die seit der GesbR-Reform geltenden Liquidationsbestimmungen (§§ 1216a ff ABGB) sind bereits jetzt auf vor dem 1. 1. 2015 gegründete GesbR anzuwenden, auch wenn die Geltung des neuen Innenrechts grundsätzlich gem § 1503 Abs 5 Z 2 ABGB durch Opt-Out zumindest eines Gesellschafters bis 1. 1. 2022 hinausgeschoben worden ist.

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