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Gewaltschutzgesetz 2019 - Neues zur Dauer der einstweiligen Verfügungen zum Schutz vor Gewalt

ThemaDr. Ulrich PesendorferZak 2019/752Zak 2019, 411 Heft 21 v. 4.12.2019

Mit dem Gewaltschutzgesetz 201911Zum Gewaltschutzgesetz 2019 Pesendorfer, Das Gewaltschutzgesetz 2019 - familienrechtliche Aspekte, iFamZ 2019; Kolmasch/Kriwanek/Tuma, Gewaltschutzgesetz 2019 (Stand 5. 11. 2019, Lexis Briefings auf lexis360.at); Kolmasch, Gewaltschutzgesetz 2019, Zak 2019/631, 350; Uitz/Weichbold, Verjährung von Schadenersatzansprüchen nach dem Gewaltschutzgesetz 2019, iFamZ 6/2019 (in Druck); Uitz/Weichbold, Verjährungsrechtliche Aspekte des Gewaltschutzgesetzes 2019 - Untersuchung des Initiativantrags, Zak 2019/450, 247; Kert, Aktuelles: Gewaltschutzgesetz 2019 beschlossen, EF-Z 2019/139, 256; Pesendorfer, Das Gewaltschutzgesetz 2019 - Änderungen bei den einstweiligen Verfügungen, iFamZ 2019 (in Druck); Erlebach, Die Anzeigepflicht für Psychologen und Psychotherapeutinnen im neuen Gewaltschutzgesetz 2019, iFamZ 6/2019 (in Druck). erfolgen auch Änderungen zu den einstweiligen Verfügungen (eV) zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Schutzdauer dieser Verfügungen; sie soll hier praxisnah vorgestellt werden.

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