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Schenkungsform dient zum Schutz vor Übereilung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/722Zak 2019, 397 Heft 20 v. 19.11.2019

ABGB: § 943

NotAktsG: § 1 Abs 1 lit d

Im Fall einer wirklichen Übergabe iSd § 943 ABGB und § 1 Abs 1 lit d NotAktsG bedarf der Schenkungsvertrag nicht der Notariatsaktsform. Die wirkliche Übergabe besteht aus einem vom Schenkungsvertrag verschiedenen, nach außen in Erscheinung tretenden Akt, der den Übertragungswillen des Geschenkgebers zum Ausdruck bringt. Welche Akte sich dafür im Einzelfall eignen, ist nach dem Normzweck zu beurteilen, der im Schutz des Geschenkgebers vor übereilten Verfügungen liegt.

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