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Berufliche Nutzung des Firmenwagens auch bei Fahrten vom Wohn- zum Arbeitsort

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/714Zak 2019, 395 Heft 20 v. 19.11.2019

ABGB: § 94

Ein Firmenwagen, der dem Unterhaltspflichtigen von seinem Dienstgeber zur Verfügung gestellt wird, ist nicht als Sachbezug in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzurechnen, wenn er nur für berufliche Fahrten verwendet werden darf. Fahrten vom Wohnort des Unterhaltspflichtigen zu Baustellen als Arbeitsort können im Einzelfall als berufliche und nicht als private Nutzung des Fahrzeugs qualifiziert werden.

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