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Änderung des Familiennamens des Kindes ohne Obsorgeberechtigte

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/9Zak 2019, 14 Heft 1 v. 15.1.2019

ABGB: § 156 Abs 2, § 158 Abs 1, § 167 Abs 2

NÄG: § 1

Soweit einem Minderjährigen eigene Handlungsfähigkeit zukommt, fehlt dem gesetzlichen Vertreter die Vertretungsmacht. In diesen Bereichen ist er nicht zur Vertretung berechtigt.

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