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Keine Amtshaftung für Behördenauskunft aufgrund richtlinienwidrigen Gesetzesrechts

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/692Zak 2019, 381 Heft 19 v. 5.11.2019

AHG: § 1

Eine Richtlinienwidrigkeit des nationalen Rechts kann zur Staatshaftung führen. Eine Amtshaftung für eine auf Basis des richtlinienwidrigen Gesetzes erteilte Behördenauskunft ist hingegen ausgeschlossen.

OGH 29. 8. 2019, 1 Ob 79/19b

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