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Dienstgeberhaftungsprivileg bei Shop-in-Shop-Systemen?

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/690Zak 2019, 381 Heft 19 v. 5.11.2019

ASVG: § 333

Ein fremder Dienstnehmer, der im Rahmen eines Shop-in-Shop-Systems in einem Supermarkt tätig ist, ist nicht zwangsläufig in den Supermarktbetrieb eingegliedert. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung des Systems.

Von der Eingliederung hängt es ab, ob sich der Leiter des Supermarkts nach einem Arbeitsunfall des fremden Dienstnehmers als Aufseher im Betrieb auf das Dienstgeberhaftungsprivileg berufen kann.

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