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Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit keine Frage des Anspruchsgrundes

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/686Zak 2019, 380 Heft 19 v. 5.11.2019

ABGB: § 1304

ZPO: § 393

Anders als das Mitverschulden betrifft die Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit nicht den Grund, sondern lediglich die Höhe des Schadenersatzanspruchs. Ein Zwischenurteil über den Anspruchsgrund kann daher ohne Auseinandersetzung mit dem Einwand, die Schadensminderungsobliegenheit sei verletzt, ergehen.

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