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Erhaltungspflicht der Eigentümergemeinschaft bei Schimmelbildung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/684Zak 2019, 379 Heft 19 v. 5.11.2019

WEG: § 18, § 28 Abs 1 Z 1

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1315

Anders als bei oberflächlichen Schimmelflecken handelt es sich bei einer die Bausubstanz angreifenden Schimmelbildung in einem Wohnungseigentumsobjekt um einen ernsten Schaden des Hauses, der in die Erhaltungspflicht der Eigentümergemeinschaft fällt.

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