vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wohnkostenzuschuss eines Beamten bei Auslandsverwendung erhöht Unterhaltsbemessungsgrundlage

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/673Zak 2019, 376 Heft 19 v. 5.11.2019

ABGB: § 231

GehG: § 21c

Der Wohnkostenzuschuss, der einem im Ausland eingesetzten Beamten nach § 21c GehG gebührt, ist zumindest mit dem einer angemessenen Wohnversorgung im Inland entsprechenden Teil in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn in Österreich kein Wohnsitz mehr unterhalten wird. Gleiches gilt, wenn zwar ein inländischer Wohnsitz besteht, dieser aber weder dienstlichen Zwecken noch der Wohnversorgung von im Inland gebliebenen Familienmitgliedern dient, sondern nur als Zweit- oder Ferienwohnung genutzt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte