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Keine Delegierung wegen Haft einer Partei

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/654Zak 2019, 359 Heft 18 v. 22.10.2019

JN: § 31

Dass eine Partei des Zivilverfahrens eine Haftstrafe an einem anderen Ort als dem Gerichtsort verbüßt, rechtfertigt nicht die Delegierung der Rechtssache an den Haftort (hier: von Wien nach Graz).

OGH 23. 7. 2019, 5 Nc 18/19w

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