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Nebenbeschäftigung eines Richters - keine Nichtigkeit von Rechtsgeschäften wegen Verletzung der Meldepflicht

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/643Zak 2019, 355 Heft 18 v. 22.10.2019

ABGB: § 879 Abs 1

RStDG: § 63 Abs 6

Gem § 63 Abs 6 RStDG ist ein Richter verpflichtet, die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung der Dienstbehörde zu melden. Die Auffassung, dass ein Verstoß gegen diese Meldepflicht nicht gem § 879 Abs 1 ABGB zur Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts führt, das der Richter im Rahmen der Nebenbeschäftigung abgeschlossen hat, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).

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