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Prüf- und Warnpflicht des Bauunternehmers vor Aushubarbeiten

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/609Zak 2019, 338 Heft 17 v. 8.10.2019

ABGB: § 1168a

Vor Aushubarbeiten für einen Swimmingpool im Nahebereich eines Wintergartens muss der Bauunternehmer die Tiefe des Fundaments prüfen und den Auftraggeber warnen, wenn die Grabungsarbeiten aufgrund mangelhafter Fundierung zu einer Senkung des Wintergartens führen können. Ansonsten haftet er für Schäden gem § 1168a ABGB.

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