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Haftung der Mutter für den Unterhaltsschaden des Scheinvaters

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/599Zak 2019, 334 Heft 17 v. 8.10.2019

ABGB: § 231, § 1042, § 1295 Abs 1

Wenn die Mutter die Abgabe des Vaterschaftsanerkenntnisses durch bewusst wahrheitswidrige Angaben veranlasst hat, kann der Scheinvater von ihr Schadenersatz für den an das Kind geleisteten Unterhalt verlangen.

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