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Wiederholung des Studienjahrs liegt im Ermessen der Fachhochschule

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/569Zak 2019, 315 Heft 16 v. 24.9.2019

FHStG: § 10 Abs 3 Z 11, § 18 Abs 4

ABGB: § 914

JN: § 1

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