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Richtwertmietzins trotz Generalsanierung eines Altbaus

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/538Zak 2019, 296 Heft 15 v. 3.9.2019

MRG: § 1 Abs 4 Z 1, § 16 Abs 1, 2 und 3

§ 16 Abs 1 Z 2 MRG lässt die Vereinbarung des angemessenen Hauptmietzinses ua für neu geschaffene Mietobjekte zu. Neuschaffung liegt vor, wenn bisher nicht vorhandene oder zu Wohn- oder Geschäftszwecken unbrauchbare Räumlichkeiten durch bauliche Maßnahmen (Um-, Auf-, Ein- oder Zubau) Mietobjekte werden.

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