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Lagezuschlag zum Richtwertmietzins - Fachsenat hält an jüngster Rsp fest

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/501Zak 2019, 276 Heft 14 v. 21.8.2019

MRG: § 16 Abs 2 und 3

RichtWG: § 2 Abs 3

Ein Lagezuschlag zum Richtwertmietzins setzt eine überdurchschnittliche Lage (Wohnumgebung) des Miethauses voraus. Der Fachsenat hält an seiner aktuellen Rsp fest, nach der sich die Überdurchschnittlichkeit nicht bereits aus der Lage außerhalb eines Gründerzeitviertels oder aus einem im Vergleich zur Normwohnung höheren Grundkostenanteil ableiten lässt.

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