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Haftung des Wasserberechtigten - 200-jährliches Hochwasser als höhere Gewalt

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/470Zak 2019, 258 Heft 13 v. 6.8.2019

WRG: § 26 Abs 2 und Abs 4

Die verschuldensunabhängige Erfolgshaftung des Wasserberechtigten nach § 26 Abs 2 WRG für Beeinträchtigungen

Seite 258


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