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Zulässigkeit des Rechtswegs gegenüber ausländischem Organ

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/467Zak 2019, 258 Heft 13 v. 6.8.2019

AHG: § 9 Abs 5

Organe ausländischer Rechtsträger sind von der verfahrensrechtlichen Regelung des § 9 Abs 5 AHG, die den Rechtsweg gegen das Organ für unzulässig erklärt, nicht erfasst. Eine analoge Anwendung dieser Norm auf ein ausländisches Organ scheidet zumindest dann aus, wenn das anwendbare Recht lediglich die Eigenhaftung des Organs, nicht aber die Prozessführung ausschließt.

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