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Verjährungsrechtliche Aspekte des Gewaltschutzgesetzes 2019 - Untersuchung des Initiativantrags

ThemaUniv.-Ass. Mag. Matthäus Uitz, LL.B. (WU)/Univ.-Ass. Mag. Markus WeichboldZak 2019/450Zak 2019, 247 Heft 13 v. 6.8.2019

Der Initiativantrag zum Gewaltschutzgesetz 201911Die ursprünglich im Ministerialentwurf zum 3. Gewaltschutzgesetz enthaltenen Gesetzesänderungsvorschläge liegen nunmehr in Form eines Initiativantrags (970/A 26. GP ) vor und wurden in den hier interessierenden Angelegenheiten wortgleich übernommen (Stand: 19. 7. 2019). enthält eine breite Palette an Gesetzesvorschlägen, deren Fokus neben einer Verschärfung des materiellen Strafrechts22Dazu kritisch Kirchbacher, Drittes Gewaltschutzgesetz in Begutachtung, ÖJZ 2019, 481 (481). insb auf der umfassenden Stärkung der Rechtsstellung der Opfer von Gewalttaten im Privat- und Strafprozessrecht liegt. Während der Großteil der privatrechtlichen Maßnahmen im vorläufigen Rechtsschutz ange-

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