Muss - etwa nach erfolgreicher Anfechtung wegen Irrtums - ein Kaufvertrag rückabgewickelt werden, hat der Verkäufer gegen den Käufer einen Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Benützungsentgelts (§§ 877, 921, 1041, 1435 ABGB). In Österreich dürfte Konsens darüber herrschen, das Entgelt linear auf die gesamte zu erwartende Nutzungsdauer - beim Kfz substituiert durch die Lebenslaufleistung - zu verteilen.1 Der Beitrag behandelt die Frage, wie diese lineare Verteilung mathematisch abgebildet werden kann.2