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Auffallenmüssen des Irrtums als Frage der verkehrsüblichen Sorgfalt

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/400Zak 2019, 216 Heft 11 v. 10.7.2019

ABGB: § 871 Abs 1

Ob ein Irrtum offenbar auffallen musste, ist anhand der verkehrsüblichen Sorgfalt zu beurteilen. Im Fall eines Rechtsanwalts als Erklärungsempfänger kommt es auf die verkehrsübliche Sorgfalt dieser Berufsgruppe an.

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