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Fehlende Eignung als Erwachsenenvertreter aufgrund möglicher Interessenkollision

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/394Zak 2019, 214 Heft 11 v. 10.7.2019

ABGB: § 273

Die Eignung einer Person als gerichtliche Erwachsenenvertreterin wird bereits durch die Möglichkeit einer Interessenkollision zwischen ihr und dem Betroffenen ausgeschlossen, deren Eintritt nicht ganz unwahrscheinlich ist.

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