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Die neue Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen

ThemaDr. Cornelia Kern/Dr. Teresa MaierZak 2019/384Zak 2019, 208 Heft 11 v. 10.7.2019

Am 11. 6. 2019 trat die neue RL 2019/770/EU über digitale Inhalte und Dienstleistungen (DIDL-RL) in Kraft,11 RL 2019/770/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 5. 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ABl L 2019/136, 1. nachdem sie am 22. 5. 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden war. Mit dieser RL soll erstmals ein klarer rechtlicher Rahmen für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen geschaffen werden und insb das Gewährleistungsrecht an die Anforderungen der zunehmenden Digitalisierung angepasst werden. Die neue DIDL-RL kommt dabei im Paket mit der Warenkauf-RL (WK-RL),22 RL 2019/771/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 5. 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG , ABl L 2019/136, 28; dazu Kern/Maier, Die neue Warenkauf-Richtlinie, Zak 2019/383, 204 (in diesem Heft). die das Gewährleistungsrecht bei Verträgen über herkömmliche Waren reformiert. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die Hintergründe der DIDL-RL und ihre wichtigsten Neuerungen gegeben.

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