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Klausberger, Anm zu EvBl 2019/68.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/372Zak 2019, 200 Heft 10 v. 28.6.2019

Zu 9 Ob 32/18y = Zak 2019/746, 397: Bei der verschuldensunabhängigen Haftung des Zahlungsdienstleisters nach § 46 ZaDiG aF für die ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsvorgangs handelt es sich nicht um einen bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungsanspruch, sondern um einen Schadenersatzanspruch des Zahlungsdienstnutzers. Die Verletzung eigener Sorgfaltspflichten nach § 36 Abs 1 ZaDiG aF kann dem Zahlungsdienstnutzer als Mitverschulden an dem Schaden angelastet werden.

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