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Kündigung einzelner oder aller an Streitigkeiten beteiligten Mieter

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/358Zak 2019, 195 Heft 10 v. 28.6.2019

MRG: § 30 Abs 2 Z 3 MRG

Der Kündigungsgrund des unleidlichen Verhaltens (§ 30 Abs 2 Z 3 Fall 2 MRG) dient nicht nur dem Schutz eines ruhigen vor dem unleidlichen Mieter, sondern auch dem Interesse des Vermieters an Ruhe und Ordnung im Haus.

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