Zu OLG Wien 15 R 38/17v = ZVR 2018/91: Ein Motorradfahrer handelt in eigener Sache sorglos, wenn er auf dem Weg zu einer Überlandfahrt durch Ortsgebiet fährt, ohne eine Schutzkleidung zu tragen. Dies gilt auch an sehr heißen Tagen (hier: 35°C im Schatten).