EheG: § 81, § 85, § 95
JN § 44
Hat ein Ehegatte während aufrechter Ehe eine Liegenschaft mit ehelichen Mitteln gekauft und darauf ein Haus errichtet, unterliegt diese Liegenschaft nach der Scheidung der Aufteilung, auch wenn er sie unter Vorbehalt eines Teilwohnrechts dem anderen Ehegatten geschenkt hat und es sich nicht um die Ehewohnung handelt.