Schiedsklauseln in Rechtssachen, für die eine sukzessive Kompetenz von Verwaltungsbehörden und Gerichten vorgesehen ist, sollen idR auch die Zuständigkeit der dem staatlichen Gericht vorgeschalteten Verwaltungsbehörde ausschließen. Nach Ansicht des Autors ist dies zulässig. Er weist darauf hin, dass die E-Control dies vor Kurzem als Schlichtungsbehörde für Energierechtssachen in einem Bescheid anerkannt und ihre Zuständigkeit wegen einer Schiedsklausel verneint hat.