Zu 2 Ob 213/17p = Zak 2018/167, 93: Eine mehr als zwei Jahre zurückliegende Schenkung an einen Enkel kann gem § 785 Abs 3 ABGB idF vor ErbRÄG 2015 mangels konkreter Pflichtteilsberechtigung des Geschenknehmers bei Ermittlung der Pflichtteilsansprüche nicht angerechnet werden, wenn der Elternteil des Enkelkindes im Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch lebt und pflichtteilsberechtigt ist.