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Melcher, Anm zu ecolex 2018/135.

LiteraturübersichtFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/305Zak 2018, 160 Heft 8 v. 21.5.2018

Zu 8 Ob 110/16h = Zak 2017/426, 251: Der Rückforderungsanspruch für rechtsgrundlos erbrachte Unterhaltsleistungen verjährt analog § 1480 ABGB nach drei Jahren. Wurden die Unterhaltsleistungen aufgrund eines rückwirkend aufgehobenen Titels erbracht, läuft die Verjährungsfrist spätestens ab dessen Aufhebung.

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