IO: § 7
ZPO: § 587, § 594
Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei wird ein anhängiges Schiedsverfahren gem § 7 IO unterbrochen.
IO: § 7
ZPO: § 587, § 594
Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei wird ein anhängiges Schiedsverfahren gem § 7 IO unterbrochen.