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Verkehrssicherungspflicht des Golfplatzbetreibers gegenüber Wanderern

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/295Zak 2018, 156 Heft 8 v. 21.5.2018

ABGB: § 1295 Abs 1

Kreuzt eine Spielbahn des Golfplatzes einen öffentlichen Wanderweg, kommt der Golfplatzbetreiber seinen Verkehrssicherungspflichten gegenüber Wanderern in ausreichender Weise nach, wenn er am Wanderweg Warntafeln aufstellt und die Pflicht zur Rücksichtnahme auf Wanderer in die Platzregeln aufnimmt.

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