ABGB: § 1295 Abs 1
BTVG: § 10
Hat der Treuhänder abweichend vom Ratenplanmodell des BTVG Raten verfrüht an den mittlerweile insolventen Bauträger ausgezahlt, ist er dem Erwerber zu Schadenersatz
ABGB: § 1295 Abs 1
BTVG: § 10
Hat der Treuhänder abweichend vom Ratenplanmodell des BTVG Raten verfrüht an den mittlerweile insolventen Bauträger ausgezahlt, ist er dem Erwerber zu Schadenersatz