AußStrG: § 45
ABGB: § 275
Dass die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung eines Rechtsgeschäfts vom Sachwalter namens des Betroffenen beantragt worden ist, schließt ein Rechtsmittel des Betroffenen gegen den Genehmigungsbeschluss nicht mangels formeller Beschwer aus. Dies gilt nicht nur dann, wenn das Rechtsmittel vom einsichtsfähigen Betroffenen oder von einem Kollisionskurator eingebracht wird, sondern auch im Fall eines wiederum vom Sachwalter im Namen des Betroffenen erhobenen Rechtsmittels.