ABGB: § 231
Regelmäßige Zahlungen, die das unterhaltsberechtigte Kind nicht als familiäre Zuwendungen, sondern für Arbeitsleistungen im Unternehmen eines Elternteils erhält, sind bei der Unterhaltsbemessung als Eigeneinkommen zu berücksichtigen.
ABGB: § 231
Regelmäßige Zahlungen, die das unterhaltsberechtigte Kind nicht als familiäre Zuwendungen, sondern für Arbeitsleistungen im Unternehmen eines Elternteils erhält, sind bei der Unterhaltsbemessung als Eigeneinkommen zu berücksichtigen.