vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Befangenheit wegen beruflicher Kontakte

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/274Zak 2018, 143 Heft 8 v. 21.5.2018

Nach Ansicht des EGMR (58986/13, Garoube/Frankreich) begründen berufliche Kontakte von Richtern mit Parteienvertretern im Rahmen juristischer Veranstaltungen und Organisationen noch nicht den Anschein der Befangenheit. Im konkreten Fall hatten Richter des französischen Kassationsgerichtshofs, die mit einer Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch befasst waren, einige Wochen vor der Entscheidung eine Sitzung des Comité français de l’arbitrage besucht, an der auch Rechtsanwälte teilnahmen, die eine Schiedspartei vertraten. Da keine Hinweise darauf bestanden, dass die Rechtssache dort Thema war, sah der EGMR keinen Anschein der Befangenheit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte