Nach Ansicht des EGMR (58986/13, Garoube/Frankreich) begründen berufliche Kontakte von Richtern mit Parteienvertretern im Rahmen juristischer Veranstaltungen und Organisationen noch nicht den Anschein der Befangenheit. Im konkreten Fall hatten Richter des französischen Kassationsgerichtshofs, die mit einer Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch befasst waren, einige Wochen vor der Entscheidung eine Sitzung des Comité français de l’arbitrage besucht, an der auch Rechtsanwälte teilnahmen, die eine Schiedspartei vertraten. Da keine Hinweise darauf bestanden, dass die Rechtssache dort Thema war, sah der EGMR keinen Anschein der Befangenheit.