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Fortsetzung des Verfahrens nach Unterbrechung wegen Wegfalls des Vertreters

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/262Zak 2018, 139 Heft 7 v. 2.5.2018

ZPO: § 160 Abs 1

Gem § 160 Abs 1 ZPO wird ein Verfahren mit absoluter Anwaltspflicht ex lege unterbrochen, wenn der Rechtsanwalt einer Partei stirbt oder unfähig wird, die Vertretung fortzuführen (hier: durch Verzicht auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft). Die Unterbrechung endet, wenn der neu bestellte Anwalt seine Bestellung anzeigt und einen Aufnahmeantrag stellt. Die Vollmachtsbekanntgabe alleine genügt nicht.

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