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Fortlaufhemmung der Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen Arztfehlern

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/259Zak 2018, 138 Heft 7 v. 2.5.2018

ÄrzteG: § 58a Abs 1

ABGB: § 1489

Bei der Verjährungshemmung nach § 58a Abs 1 ÄrzteG idF BGBl I 2001/110 handelt es sich um keine Ablauf-, sondern um eine Fortlaufhemmung.

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