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Mobiltelefonvertrag - keine Inhaltskontrolle der Preise für zusätzliche Verbrauchseinheiten

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/247Zak 2018, 133 Heft 7 v. 2.5.2018

ABGB: § 879 Abs 1, § 879 Abs 3

Nicht nur das Pauschalentgelt, das in einem Mobiltelefonvertrag für darin inkludierte Verbrauchseinheiten vorgesehen ist, ist als Hauptleistungspflicht der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB entzogen. Nicht kontrollierbar sind auch die Preise, die für zusätzliche, nicht von der Pauschale gedeckte Verbrauchseinheiten vereinbart werden.

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