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Tierhalterhaftung - kein allgemeiner Leinenzwang für Hunde im freien Gelände

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/223Zak 2018, 118 Heft 6 v. 14.4.2018

ABGB: § 1320

ZPO: § 226, § 467, § 503

Sofern keine Leinenpflicht angeordnet ist und keine besonderen Gefahrenmomente erkennbar sind, handelt ein Tierhalter nicht sorgfaltswidrig, wenn er seinen gutmütigen Hund im freien Gelände unangeleint herumlaufen lässt.

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