WEG: § 13 Abs 3
EO: § 37
Mit einem Exekutionstitel gegen einen der Eigentümerpartner kann auf das Wohnungseigentumsobjekt gem § 13 Abs 3 WEG nur im Weg der Auflösung der Eigentümerpartnerschaft und Zwangsversteigerung des gesamten Mindestanteils Exekution geführt werden. Der nicht verpflichtete Partner kann die Exekution durch eine Exszindierungsklage verhindern, wenn das Wohnungseigentumsobjekt zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Dies ist der Fall, wenn er über keine andere, in rechtlicher und faktischer Hinsicht gleichwertige Wohnmöglichkeit verfügt. Die ausdrückliche Feststellung einer drohenden Obdachlosigkeit ist nicht erforderlich.